E-ID: Ein Meilenstein ist erreicht!

 

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Ein Meilenstein für eine staatliche E-ID ist erreicht! Der Bundesrat hat die Botschaft für das neue Bundesgesetz über die elektronische Identität (BGEID) verabschiedet. Das Parlament ist nun am Zug. Die E-ID soll ab 2026 einsatzbereit sein.

Ursprünglich wollten Bundesrat und Parlament den digitalen Pass von Privatunternehmen herausgeben lassen. Mit dem E-ID-Referendum und der erfolgreichen Volksabstimmung vom 7. März 2021 ist es uns gelungen, die Privatisierung zu verhindern.

Neu wird der Bund für die Herausgabe der E-ID zuständig sein. Er stellt auch die Infrastruktur für den Betrieb zur Verfügung und die App bereit, damit die Nutzenden ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern können.

Bestmöglicher Datenschutz

Eine weitere Forderung aus dem Referendum zur E-ID war der konsequente Schutz der Daten. Der Bundesrat hat darauf reagiert. Er will den Nutzer:innen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten erlauben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll erstens durch das System selbst (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der notwendigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzer:innen (dezentrale Datenspeicherung) gewährleistet werden.

Referendum mit Richtungsentscheid

Als wir das Referendum zur E-ID lanciert haben, hätten wir uns nie träumen lassen, dass wir so schnell, so weit kommen würden. Uns ist eine historische Richtungsentscheidung gelungen, für eine verantwortungsvolle, sichere Digitalisierung im Interesse aller.

Das E-ID-Referendum war eine ermutigende Erfahrung, um nun den nächsten, grösseren Schritt zu wagen: eine Volksinitiative für eine zeitgemässe Verfassung. Wir wollen damit die Demokratie stärken und erreichen, dass die zentralen Fragen der Digitalisierung breit diskutiert und in unserer Verfassung verankert werden.

Ein Update für die Schweiz

Die Verfassung lässt viele Fragen zur Digitalisierung offen. Zum Beispiel: Wer stellt die digitale Infrastruktur bereit? Wer darf sie wie nutzen? Wer sorgt für die Sicherheit? Es ist heute kein «nice to have» mehr, solche Fragen zu beantworten.

Was passiert, wenn sie fehlen, zeigt das neue Gesetz zum elektronischen Personalausweis. Das Gesetz stützt sich auf Artikel 81 der Bundesverfassung. Darin wird von «öffentlichen Werken» gesprochen. Der Bund kann solche Werke bauen, betreiben oder unterstützen. Die Übertragung auf die digitale Infrastruktur ist kreativ. Aber sie geht einer politischen Grundsatzdiskussion aus dem Weg. Und die brauchen wir, um die Digitalisierung voranzutreiben.

Es ist an der Zeit, nicht nur über Einzelaspekte der Digitalisierung zu sprechen, sondern über das grosse Ganze: ein Update unseres Betriebssystems!

Medienmitteilung zum Bundesgesetz über die elektronische Identität (22.12.2023)

 

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